Jeder Arbeitgeber muss Maßnahmen durchführen, die Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten und zu einer menschengerechten Gestaltung der Arbeit führen. Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Der Unternehmer kann die sicherheitstechnische Betreuung des Betriebes sicherstellen, indem er eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beauftragt. Die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gegenüber der Bestellung einer internen Fachkraft für Arbeitssicherheit diverse Vorteile. Beispielsweise können die in anderen Betrieben positiv bewerteten Maßnahmen einfließen und die Gefahr der "Betriebsblindheit" wird umgangen..

 

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit fungiere ich als betrieblicher Berater, der Sie als Unternehmer in allen Fragen der Arbeitssicherheit unterstützt, berät, mit Ihnen zusammen Konzepte entwickelt, umsetzt und deren Wirksamkeit kontrolliert

Die Qualifizierung einer Sicherheitsfachkraft (SiFa) beruht auf gesetzliche Vorschriften und den Vorgaben der Berufsgenossenschaften und der daraus resultierenden Anforderung an die Ausbildung. Hintergrund dieser Vorschriften ist die Aufgabe des Arbeitgebers, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht alle Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, Leben und Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen. Ich unterstütze Sie umfassend und kompetent, insbesondere bei :

· Umsetzung der Arbeitsschutz - und Unfallvorschriften

· Verwirklichung der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Erkenntnisse zur Verbesserung des       Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

· Unterstützung der Unternehmer bei der Gestaltung einer mitarbeiterfreundlichen Arbeitsumgebung

· Berücksichtigung ergonomischer Grundsätze bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen

· Beratung der unternehmerischen Führungsebene mit Ziel ein rechtssicheres Arbeitsschutzsystem aufzubauen

·  Unterweisung der Mitarbeiter im Arbeitsschutz als zentrales Instrument der Prävention wirkungsvoll zu implementieren

·  Arbeitsplatzbegehungen

· Teilnahme an ASA-Sitzungen

· Unterstützung beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung, auch Gefährdungsbeurteilung psychische Belastungen

 

 

Wichtige Ziele im Arbeitsschutz:

·  Erhalt und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter

·  proaktiv arbeitsbedingte Risikofaktoren und Erkrankungen eliminieren

·  Reduzierung von Ausfalltagen der Belegschaft

 

 

Ich unterstütze Sie gerne dabei, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, um ein Verschulden der eigenen Organisation oder sogar die private Haftung der verantwortlichen Führungskräfte zu vermeiden. 

 

 

 

Für ein unverbindliches erstes Gespräch stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Telefonnummer und email -Adresse finden Sie unter "Kontakt/Impressum"